Die hier gemachten Angaben gelten fr Stoffe mit Inhalationstoxizitt. Hier wurden die Bedingungen der Special Provision (Sondervorschrift) A4 umgesetzt.

Flssigkeiten der Verpackungsgruppe I mit einer Toxizitt beim Einatmen von Dmpfen sind im Passagier- und im Frachtflugzeug verboten.

Flssigkeiten der Verpackungsgruppe I mit einer Toxizitt beim Einatmen der Nebel sind im Passagierflugzeug verboten.
Mit Frachtflugzeugen drfen sie befrdert werden, vorausgesetzt, sie sind entsprechend den Verpackungsvorschriften fr Stoffe der Verpackungsgruppe I verpackt und die Netto Hchstmenge pro Packstck berschreitet nicht 5 L, auer wenn der in Spalte 13 der Tabelle 3-1 angegebene Grenzwert weniger als 5 l betrgt; in diesem Fall gilt der in Spalte 13 angegebene Grenzwert.

Bei Stoffen ohne Inhalationstoxizitt gelten die Bedingungen der angegebenen Verpackungsanweisung.